Rückmeldungen und Beschwerden werden innerhalb unseres Dekanatsbezirks und in unserer Kirchengemeinde wahr- und ernst genommen. Sie sind eine niedrigschwellige Möglichkeit, Partizipation zu gestalten und Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu melden. Kindern und Jugendlichen müssen ebenso entwicklungsangemessene Beschwerdemöglichkeiten zu Verfügung stehen wie Erwachsenen. Um die Grundvoraussetzung für gelingende Rückmeldung zu schaffen, begegnen wir uns auf Augenhöhe und nehmen Beschwerden ernst. Wir bagatellisieren sie nicht, sondern gehen den Vorwürfen nach.
Damit alle Menschen, die zu uns kommen, die Möglichkeit der Beschwerde haben, stehen im Dekanatsbezirk Augsburg und deren Einrichtungen folgende Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
- Feedbackbogen am Ende von Veranstaltungen (für Kinder z.B. mit Smileys zur Bewertung)
- Regelmäßige Feedbackrunden innerhalb bestehender Teams (z.B. bei Planungs- und Auswertungsbesprechungen, Abteilungs- und/oder Bereichsbesprechungen, Betriebsversammlung)
- Bekanntmachung Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt
- Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
- Gemeinsame Mitarbeitervertretung nach den Bestimmungen des MVG
Regelmäßige Erreichbarkeit des Dekans oder der Dekanin über das Dekanatsbüro, Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr unter Telefon (0821) 45017-400 oder Email: dekanat.augsburg@elkb.de .
Weitere Beschwerdemöglichkeiten werden auf der Homepage veröffentlicht.
Damit Hinweisgeber bzw. Hinweisgeberinnen oder Betroffene selbst wissen, dass ihre Beschwerden ernst genommen werden, kommunizieren wir die jeweiligen Rücklaufzeiten. Ziel des Beschwerdeverfahrens ist es, die benannten Belange – und damit die Beschwerdeführer bzw. -führerin – ernst zu nehmen, den Beschwerdegrund möglichst abzustellen und die Erkenntnis über die Ursachen der Beschwerde zur Weiterentwicklung zu nutzen.
Konkreter Umgang mit Beschwerden
Nach dem Eingang einer Beschwerde bekommt der/die Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin, immer eine unmittelbare Rückmeldung über den Eingang der Beschwerde und die geplante weitere Vorgehensweise (Prüfung, klärendes Gespräch, Entscheidung über Weiterleitung).
Weiteres Vorgehen
Jede eingegangene Beschwerde wird sorgfältig geprüft und bearbeitet. Entsprechende Maßnahmen werden ggf. eingeleitet. Am Abschluss eines jeden Beschwerdeverfahrens steht eine abschließende Rückmeldung an den/die Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin und ggf. auch an den/die Beschuldigte/n, sofern er/sie eingeweiht war. Wird die Beschwerde als unberechtigt bewertet, so muss dies dem/der Beschuldigten mitgeteilt werden. Zudem sind ggf. weitere Mitteilungen an andere Personen im Sinne einer Rehabilitation nötig. Wer von einer Beschwerde/ einem Verdacht wusste, muss nun auch von der Klärung erfahren.
Beschwerden sind an die zentrale interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) unter https://whistleblowersoftware.com/secure/elkb möglich.